Enrolment at the Brussels European Schools
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Einschreibung an den Europäischen Schulen von Brüssel
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Schuljahr 2024-2025:
Liebe Eltern, wir weisen Sie auf die folgenden Fristen für die Einreichung Ihres Antrags in der 2. Einschreibungsphase für das Schuljahr 2024-2025 hin:

  • Berechtigungsanträge: von Dienstag, 21. Mai um 8.00 Uhr bis Mittwoch 21. August 2024 um 16.00 Uhr - Ortszeit Brüssel
  • Einschreibungs-/Transferakten:

entweder vom Montag, 27. Mai bis Freitag, 7. Juni 2024 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel
oder vom Montag, 8. Juli bis Freitag, 19. Juli 2024 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel*
oder vom Montag, 19. August bis Freitag, 23. August 2024 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel*
*Die Einschreibungssekretariate sind vom 22. Juli bis 16. August 2024 geschlossen.

Wenn Sie bereits einen Berechtigungsantrag ab dem Schuljahr 2022-2023 gestellt haben, müssen Sie keinen neuen stellen. In diesem Fall und unter Berücksichtigung der oben angegebenen Fristen, melden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Konto an, indem Sie oben rechts auf Ihrem Bildschirm auf "Anmelden" klicken.

 

Datenschutzerklärung für die ONLINE EINSCHREIBUNG  ̶  BERECHTIGUNGSPRÜFUNG

Inhalt
1.      Vorbemerkungen
. 2

2.      Welche Arten von personenbezogenen Daten werden im Einschreibungsantrag erhoben?
. 2

3.      Für welche Zwecke werden personenbezogene Daten erhoben?
. 3

4.      Auf welcher Rechtsgrundlage werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?
. 3

5.      Wer hat Zugang zu den personenbezogenen Daten und mit wem teilen wir diese Daten?
. 4

6.      Wie werden Ihre personenbezogenen Daten geschützt und gesichert?
. 4

7.      Wie lange werden personenbezogene Daten aufbewahrt?
. 4

8.      Welches sind Ihre Rechte?
. 5

9.      An wen können Sie sich im Falle einer Beschwerde wenden?
. 5

10.   Änderungen dieser Datenschutzerklärung. 5


Die Europäischen Schulen sind zur Achtung Ihrer Privatsphäre sowie zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachstehend als „DSGVO“ bezeichnet) verpflichtet.

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. In den Schulen sind „betroffene Personen“ insbesondere die lernenden und deren gesetzliche Vertreter/Eltern.

„Verantwortlicher“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der DSGVO ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Im Rahmen der Einschreibung von Lernenden an den Europäischen Schulen agieren die Zentrale Zulassungsstelle (nachstehend als „ZZ“ bezeichnet) und die Europäische Schule bzw. der Standort der ersten Präferenz (nachstehend als die „Schule“ bezeichnet) gemeinsam als Verantwortliche.
Da jede Schule über ihre eigene Rechtspersönlichkeit verfügt[1], wird der Direktor/die Direktorin[2] einer jeden Schule als „Verantwortliche/r“ im Sinne der DSGVO angesehen. Für die ZZ wird der Generalsekretär[3], in seiner Funktion als Vorsitzender der ZZ, als der „Verantwortliche“ betrachtet.

Mit dieser Datenschutzerklärung für die Einschreibung an den Europäischen Schulen von Brüssel informieren wir Sie darüber, wie die von Schüler/innen und gesetzlichen Vertretern/Eltern erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. So wird zum Beispiel erklärt, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, weshalb sie verarbeitet werden und welche Rechte Sie im Zusammenhang mit dieser Erhebung haben.
  1. Vorbemerkungen
Auf seiner Sitzung vom 25. und 26. April 2006 beschloss der Oberste Rat, eine ZZ einzurichten, die über Einschreibungen an den Europäischen Schulen von Brüssel beschließen sollte.

Einschreibungs- oder Transferanträge an eine der Europäischen Schulen von Brüssel und diesbezügliche Nachweise werden bei der Schule der ersten Präferenz eingebracht. Sowohl die ZZ als auch die Schule werden die personenbezogenen Daten der Schüler/innen und der gesetzlichen Vertreter/innen während des Einschreibungsverfahrens verarbeiten.


Nach der Genehmigung durch den Obersten Rat am 18. März 2022 haben die Europäischen Schulen das Verfahren zur vorübergehenden Aufnahme ukrainischer Schüler/innen für das Schuljahr 2021-2022 eingeleitet.

Anschließend genehmigt der Oberste Rat die Regelung für die Aufnahme von ukrainischen Schüler(inne)n an den Europäischen Schulen in Brüssel für das Schuljahr 2022-2023“. Daher kann die Aufnahme vertriebener ukrainischer Schüler/innen nur von lokalen Vertretern von EU-Vertretungen der Europäischen Union in der Ukraine, von Bediensteten der Europäischen Schulen und von Beamten/Bediensteten der europäischen Institutionen, die vertriebene ukrainische Kinder aufnehmen (im Folgenden als "Mitglied(er) der Gastfamilie" bezeichnet), beantragt werden.

Der Begriff „vertriebenes ukrainisches Kind" ist im Sinne von Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zu verstehen.
 
  1. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden in der Berechtigungsprüfung erhoben?
Während der Berechtigungsprüfung werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:
  1. Für welche Zwecke werden personenbezogene Daten erhoben?
Die Europäischen Schulen sind eine zwischenstaatliche Organisation „sui generis“. Ihr Zweck ist es, Kindern im öffentlichen Interesse einen hochwertigen Unterricht und eine hochstehende Schulbildung anzubieten.

Für die Vergabe eines Platzes an einer der Europäischen Schulen von Brüssel und für die Organisation des Unterrichts und der Lernprozesse muss die Schule deren personenbezogenen Daten und jene ihrer gesetzlichen Vertreter/Eltern verarbeiten.

Zuvor muss die Schule die Berechtigung des Antrags prüfen.
  1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?
Wie bereits ausgeführt, ist es Zweck der Europäischen Schulen, Kindern im öffentlichen Interesse einen hochwertigen Unterricht und eine hochstehende Schulbildung anzubieten.
Aus diesem Grunde ist die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten (wie beschrieben in Abschnitt 2) notwendig, um Aufgaben im öffentlichen Interesse
[4] und im Einklang mit der „Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen“, der „Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen“ und der „Zulassungsstrategie an den Europäischen Schulen von Brüssel“[5] wahrzunehmen.
  1. Wer hat Zugang zu den personenbezogenen Daten und mit wem teilen wir diese Daten?
Personenbezogene Daten, die während des Einschreibungsverfahrens erhoben werden, werden durch die Schule der ersten Präferenz und durch die ZZ verarbeitet.
  1. Wie werden Ihre personenbezogenen Daten geschützt und gesichert?
Zum Schutz der personenbezogenen Daten wurden eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen ergriffen. Darunter fallen geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Online-Sicherheit, der physischen Sicherheit, zur Absicherung gegen das Risiko des Datenverlusts, einer Veränderung oder eines unbefugten Zugriffs unter Berücksichtigung des Risikos bei der Verarbeitung sowie der Art der zu schützenden Daten.

Darüber hinaus beschränken wir den Zugang zu Datenbanken mit personenbezogenen Daten auf befugte Personen, die einen berechtigten Grund für den Zugang zu diesen Daten für die vorstehend beschriebenen Zwecke haben.
  1. Wie lange werden personenbezogene Daten aufbewahrt?
Wenn ein Schüler nicht berechtigt ist, wird ihre übermittelten Daten drei Jahre lang aufbewahrt.
  1. Welche Rechte haben Sie?
In Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Außerdem haben Sie das Recht auf Berichtigung und auf Löschung der Daten sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

Sollten Sie bestimmten Verarbeitungsschritten widersprechen oder verlangen, Ihre Angaben zu löschen, ist die Schule/ZZ möglicherweise außerstande, das Einschreibungsverfahren des Schülers/der Schülerin fortzusetzen.

Falls die Schule und/oder die ZZ personenbezogene Daten nur verarbeitet, nachdem eine Einwilligung zur Verarbeitung erteilt wurde, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

Um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte zu erleichtern, können Sie Ihre Anfrage an den Datenschutzkorrespondenten der Schule der ersten Präferenz richten:
XXX-DPO-CORRESPONDENT@eursc.eu[6]

Die Schule beantwortet solche Anfragen ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats. Falls die Schule einer Anfrage nicht nachkommen möchte, werden Ihnen die Gründe für diese Entscheidung mitgeteilt.
  1. An wen können Sie sich im Falle einer Beschwerde wenden?
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Schule das geltende Datenschutzrecht (einschließlich DSGVO) nicht einhält oder dass Ihre Rechte aufgrund der Verarbeitung der zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten verletzt wurden, haben Sie ein Widerspruchsrecht und können sich an die Nationale Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
  1. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit auf den neuesten Stand zu bringen, und werden Ihnen für den Fall, dass wesentliche Änderungen vorgenommen werden, eine neue Datenschutzerklärung vorlegen. 
 
 
[1] Artikel 6 der „Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen“
[2] Kontakt: XXX-DIRECTOR@eursc.eu (wobei XXX für die Initialen der Schule der ersten Präferenz steht: IXL, LAE, UCC - darunter BRK Standort-, WOL - darunter EVE Standort-)
[4] Artikel 6 Absatz 1(e) der DSGVO
[6] „XXX“ steht für die Initialen der Schule der ersten Präferenz (IXL, LAE, UCC - darunter BRK Standort-, WOL - darunter EVE Standort-).