Enrolment at the Brussels European Schools
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Einschreibung an den Europäischen Schulen von Brüssel
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Schuljahr 2024-2025:
Liebe Eltern, wir weisen Sie auf die folgenden Fristen für die Einreichung Ihres Antrags in der 2. Einschreibungsphase für das Schuljahr 2024-2025 hin:

  • Berechtigungsanträge: von Dienstag, 21. Mai um 8.00 Uhr bis Mittwoch 21. August 2024 um 16.00 Uhr - Ortszeit Brüssel
  • Einschreibungs-/Transferakten:

entweder vom Montag, 27. Mai bis Freitag, 7. Juni 2024 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel
oder vom Montag, 8. Juli bis Freitag, 19. Juli 2024 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel*
oder vom Montag, 19. August bis Freitag, 23. August 2024 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel*
*Die Einschreibungssekretariate sind vom 22. Juli bis 16. August 2024 geschlossen.

Wenn Sie bereits einen Berechtigungsantrag ab dem Schuljahr 2022-2023 gestellt haben, müssen Sie keinen neuen stellen. In diesem Fall und unter Berücksichtigung der oben angegebenen Fristen, melden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Konto an, indem Sie oben rechts auf Ihrem Bildschirm auf "Anmelden" klicken.

HERZLICH WILLKOMMEN AN DEN EUROPÄISCHEN SCHULEN VON BRÜSSEL

 Die Europäischen Schulen von Brüssel richten sich vorrangig an die Kinder des Personals der europäischen Institutionen.
Bevor Sie Ihr Kind an einer der Europäischen Schulen von Brüssel einschreiben können, müssen wir Ihre Berechtigung zur Einschreibung prüfen.

Ihr Antrag auf Prüfung dieser Berechtigung umfasst die nachstehend angeführten Phasen:

ANTRAG AUF PRÜFUNG DER BERECHTIGUNG1

Zulassungsstrategie
In Brüssel werden alle Einschreibungsanträge im Einklang mit einer Zulassungsstrategie bearbeitet,
die jedes Jahr auf Grundlage der durch den Obersten Rat genehmigten Leitlinien durch die Zentrale Zulassungsstelle erstellt wird.

2
Nützliche Informationen 
Bevor Sie den Antrag auf Prüfung Ihrer Berechtigung ausfüllen, sollten Sie die Seite „Nützliche Informationen“ dieses Formulars lesen.
3
Bescheinigung für die Europäische Schule
Sie werden ersucht, die durch die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers ausgefüllte „Bescheinigung für die Europäische Schule“ vorzulegen.
4
Die Europäischen Schulen von Brüssel
Sie werden auffordert werden, die Schule Ihrer ersten Wahl auszuwählen.
5


Ihr Berechtigungsantrag wird an die/den Europäische/n Schule/Standort von Brüssel Ihrer ersten Wahl geschickt:
- Für  Einschreibungsanträge für den Kindergarten- und Primarbereich werden Sie ersucht, eine/n der sechs Europäischen Schulen/Standorte von Brüssel auszuwählen.
- Für  Einschreibungsanträge für den Sekundarbereich werden Sie ersucht, eine der vier Europäischen Schulen von Brüssel auszuwählen.

Wenn Sie das Berechtigungsverfahren bereits gemacht haben, brauchen Sie keinen neuen Berechtigungsantrag einreichen.

6
Prüfung Ihres Antrags
Während der Überprüfung Ihrer Akte wird die für die Einschreibungen zuständige Sekretärin der Schule Ihrer ersten Wahl gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
7
Link zum Portal der Einschreibungen und Transfers
Wenn bestätigt wurde, dass Sie zur Einschreibung und/oder zum Transfer Ihres Kindes berechtigt sind, wird ein gesicherter Link zum Portal an Ihre elektronische Adresse geschickt.
Nach der Aktivierung bleibt dieser Link 10 Jahre lang gültig.
8
Formulare für Einschreibung - Transfer
Sie können nun den Einschreibungs- bzw. Transferantrag für das Kind/die Kinder ausfüllen. Gehen Sie auf https://enrolment.eursc.eu/,
klicken Sie dann auf „Anmelden“ (oben rechts) und geben Sie das Passwort ein.