Die Aufgabe der Europäischen Schulen
Die Europäischen Schulen sind Bildungseinrichtungen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Europäischen Gemeinschaften gegründet wurden. Sie bieten den Schüler*innen eine mehrsprachige und multikulturelle Bildung auf dem Kindergarten-, Primar- und Sekundarbereich. Die Schulen folgen einem spezifischen Lehrplan und bieten das Europäische Abiturzeugnis an. Sie sind vorrangig für die Kinder der Mitarbeiter*innen der europäischen Institutionen bestimmt.
Die Europäischen Schulen sind offizielle Bildungseinrichtungen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union kontrolliert werden. Rechtlich werden sie in allen diesen Ländern als öffentliche Institutionen betrachtet.
Zurzeit gibt es 13 Europäische Schulen in sechs Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien), an denen rund 28.750 Schüler*innen eingeschrieben sind.
In Belgien gibt es fünf Europäische Schulen, die sich in Brüssel befinden: Brüssel I (Uccle + Berkendael), Brüssel II (Woluwé + Evere), Brüssel III (Ixelles), Brüssel IV (Laeken), und in Mol, Flandern.
In Brüssel gibt es vier Europäische Schulen.
Einschreibung an einer/einem der Europäischen Schulen/Standorte in Brüssel
Um den Link zum Einschreibungsformular zu erhalten, muss überprüft werden, ob der/die Schüler/in zur Einschreibung berechtigt ist.
Für die Einschreibung an den Europäischen Schulen werden die Schüler*innen gemäß den Beschlüssen des Obersten Rates, die hier einsehbar sind, in Kategorien eingeteilt.
Nur Antragsteller für Einschreibungen von Schüler*innen der Kategorie I und II, Kinder von Zivilbeamten der NATO (internationale Zivilbeamte) und Beamten der UNO (internationale Zivilbeamte) erhalten einen Link zum Einschreibungsformular.
Für Einschreibungsanträge von Schüler*innen der Kategorie III, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, wird nur dann ein Link zum Einschreibungsformular übermittelt, wenn die betroffenen Schüler*innen Geschwister von Schüler*innen sind, die im Schuljahr 2023-2024 eine/n der Schulen/Standorte von Brüssel besuchen und ihre Schullaufbahn im Schuljahr 2024-2025 dort fortsetzen werden (Artikel 7.4. der Zulassungsstrategie).
In Bezug auf Einschreibungsanträge von vertriebenen ukrainischen Schüler(inne)n für das Schuhljahr 2024-2025 ist der Beschluss des Obersten Rates vom 5-7 Dezember 2023 zur Kenntnis zu nehmen, der hier abrufbar ist. Bitte lesen Sie auch die Zulassungsstrategie der Europäischen Schulen für das Schuljahr 2024-2025, die Sie hier aufrufen können.
Für alle zusätzliche Informationen, finden Sie sie auf die Anweisungen Seite, die Sie hier aufrufen können.